Erfurt, 15 - 16/09/2017
Im September 2017 hatte der VV Vorsitzende der KZV Thüringen Dr. Horst Popp die Vorsitzenden aller Bundesländer zur gemeinsamen Arbeitsberatung nach Erfurt eingeladen.
Am Vorabend konnten die VV Vorsitzenden an einer sehr emotionalen Führung durch die heutige Gedenkstätte der ehemaligen Stasi-U-Haft in der berüchtigten Andreasstraße von Erfurt teilnehmen.
Aus heutiger Sicht kaum vorstellbar, wie durch das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR, mitten in der Stadt, direkt neben dem Erfurter Dom, 1952 -1989 über 5.000 Bürger, welche sich dem kommunistischen Regime widersetzt hatten, aus verschiedensten Gründen und Vorwänden inhaftiert wurden.
Couragierte Erfurter Bürger waren die ersten, die am 04.12.1989 den Mut besaßen, die berüchtigte Stasi Bezirksverwaltung zu besetzen. Durch diese beherzte und nicht ungefährliche Aktion konnten ca. 80 % der Stasiunterlagen noch vor der bereits begonnenen Vernichtung durch Stasimitarbeiter bewahrt werden.
Diese erste Stasibesetzung hatte in der Folge unmittelbare Signalwirkung für die friedliche Revolution auf dem ehemaligen Gebiet der DDR 1989/90.
Alle Besucher waren sich darüber einig, das diese unfassbaren Ereignisse auch für zukünftige Generationen niemals in Vergessenheit geraten dürfen.
Am folgenden Sitzungstag wurde sich über verschiedenste standespolitische Themen ausgetauscht, so u. a. über die aufsichtsrechtlichen Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsprüfungen der KZVen gem. § 274 SGB V durch die Landesprüfdienste der Ministerien in allen Bundesländern. Hierbei wurde von allen VV Vorsitzenden beanstandet, dass sich die Ministerien in einigen KZVen zunehmend immer mehr, unzulässigerweise, neben der eigentlichen Fachaufsicht, in die inneren Angelegenheiten der KZVen, so in Satzungen, Ordnungen, Personalangelegenheiten und zusätzliche, auf die KZVen abgewälzte Prüf- und Kontrollaufgaben, einmischen.
Weiterhin wurden die von der Politik beabsichtige Ausweitung der ohnehin bereits bestehenden „Qualitätsprüfungen“ und „Qualitätsbeurteilungen“ der Kollegen gemäß Vorgaben des SGB V durch die KZVen ab 2019 scharf kritisiert.
Leitragende werden möglicherweise Patienten mit risikobehafteten zahnärztlichen Behandlungen sein, um nicht im Nachhinein diesbezüglichen Prüfanträgen der Krankenkassen ausgesetzt zu werden.
Wieder eine Facette, weshalb sich jüngere Kolleginnen und Kollegen zunehmend weniger oder erst später überhaupt noch in eigener Praxis niederlassen.
Kollege Michael Böcke gab abschließend einen Erfahrungsbericht des bereits fest etablierten Arbeitskreises „Standespolitische Zukunft der KZV Thüringen“.
Der insgesamt sehr offene und kollegiale Erfahrungsaustausch zwischen den VV Vorsitzenden aller Bundesländer wird im Frühjahr 2018 in Potsdam auf Einladung des
VV Vorsitzenden Brandenburg, Herrn Kollegen Sven Albrecht, fortgesetzt.
Foto Stasi U Haft ( Bach, Claus)
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